Unter­nehmens­re­struktur­ierung und –nachfolge

Vorinsolvenzrechtliche Beratung und Restrukturierung

Wir beraten Gesellschafter und Organe von Kapitalgesellschaften umfassend im Hinblick auf ihre Rechte und Pflichten in anspruchsvollen Sondersituationen und bei der Vermeidung von persönlichen Haftungsrisiken. Wir helfen unseren Mandanten die richtigen Managementakzente zu setzen, um Unternehmenskrisen zu bewältigen und Werte zu erhalten.

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur weiteren Erleichterung der Sanierung von Unternehmen (ESUG) gibt es für Gesellschafter und Geschäftsführer neue Möglichkeiten für die Sanierung von Unternehmen.
Unsere langjährigen Partner haben zahlreiche Eigenverwaltungen bzw. Schutzschirmverfahren und Insolvenzpläne erfolgreich durchgeführt und dabei Werte für Gläubiger und Gesellschafter erhalten. Wir unterstützen unsere Mandanten bei der rechtlichen und betriebswirtschaftlichen Erstellung von Insolvenzplänen sowie Sanierungskonzepten.

Unternehmensnachfolge

Ihre persönlichen und wirtschaftlichen Zielsetzungen fest im Blick, entwerfen wir eine auf Ihr Unternehmen und Ihre persönliche Situation zugeschnittene Nachfolgeplanung und begleiten die Umsetzung durch Ausarbeitung der entsprechenden Verträge und letztwilligen Verfügungen. Dabei fließen sämtliche erb-, familien-, gesellschafts- und steuerrechtlichen Aspekte in die Beratung ein.

Unternehmensübertragung auf familienfremde Personen

  • Verkauf des Unternehmens (Asset Deal, Share Deal)
  • Verpachtung des Unternehmens
  • Beteiligung Dritter am Unternehmen

Unternehmensübertragung auf Familienangehörige

  • Umstrukturierung des Unternehmens vor oder nach der Übertragung
  • Absicherung des ausscheidenden Unternehmers und seines Ehegatten
  • Gesellschafts- und Anstellungsverträge