Erbrecht

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) trat am 1. Januar 1900 in Kraft und regelt im fünften Buch die erbrechtlichen Bestimmungen. Seitdem, also seit über 125 Jahren, hat sich das „Erbrecht“ im Wesentlichen kaum verändert. Doch in einer zunehmend komplexer werdenden Gesellschaft sind Anpassungen notwendig, um den modernen rechtlichen und praktischen Anforderungen gerecht zu werden. Die Rechtsprechung hat sich daher in den letzten Jahrzehnten kontinuierlich weiterentwickelt und ergänzt die gesetzlichen Vorgaben, um das Erbrecht zielgerichtet anzuwenden.
Als erfahrene Rechtsanwälte im Bereich Erbrecht bieten wir Ihnen mehr als nur fundiertes Wissen über die geltende Rechtsprechung. Unsere Stärke liegt in der praxisorientierten Beratung und maßgeschneiderten Lösung Ihrer individuellen Anliegen, sowohl in rechtlicher als auch wirtschaftlicher Hinsicht.
Erbrechtliche Angelegenheiten sind oft komplex und vielseitig. Wir unterstützen Sie unter anderem in folgenden Bereichen:

  • Gestaltung Ihrer Erbfolge durch Testament oder Erbvertrag
  • Konfliktlösung und Auseinandersetzung von Erbengemeinschaften
  • Durchsetzung Ihrer Rechte als Pflichtteilsberechtigter, Vermächtnisnehmer oder Erbe
  • Beratung in Fällen der Nachlassinsolvenz
  • und vieles mehr

Wir stehen Ihnen gerne beratend zur Seite – nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf

Ansprechpartner

Felix Backert

Felix Backert

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Telefon: +49 (0) 391-50 96 07-46

E-Mail: backert@rae-pgh.de