Die sogenannte Fünftelregelung spielt bei der steuerlichen Behandlung von Abfindungen eine wichtige Rolle.
Erhielt ein Arbeitnehmer vom Arbeitgeber wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses eine Abfindung, profitierten Beschäftigte unter bestimmten Voraussetzungen von einer ermäßigten Besteuerung in Form der Fünftelregelung nach § 34 EstG.
Das Wachstumschancengesetz bewirkt hierzu ab dem 1. Januar 2025 eine wichtige Änderung.
Ab dem 1. Januar 2025 entfällt die Arbeitgeberpflicht zur Berücksichtigung der Fünftelregelung. Der Gesetzgeber begründet dies mit den bestehenden Rechtsunsicherheiten sowie bei dem Arbeitgeber anfallenden Verwaltungsaufwand. Abfindungen werden daher in Zukunft wohl häufig unter Ansetzung einer höheren Lohnsteuerlast an ehemalige Arbeitnehmer ausgezahlt.
Unsere Empfehlung:
Sprechen Sie Ihren Arbeitgeber gezielt auf die Berücksichtigung der Fünftelregelung an. Alternativ können Sie sich eventuell zu viel gezahlte Steuern sodann über die Einkommensteuererklärung erstatten lassen.
Frauke Förster Alexandra Rebel
Rechtsanwältin Rechtsanwältin